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Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof ermöglichen Widerruf
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Zurückerhalten aller eingezahlten Beiträge
Zurückerhalten aller eingezahlten Beiträge
Der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof ermöglichen durch ihre Rechtsprechung auch heute noch den Widerspruch bzw. den Rücktritt. Die Erklärung des Widerspruchs/Rücktritts ermöglicht es Ihnen, alle Ihre eingezahlten Beiträge zurückzuerhalten. Anzurechnen ist lediglich der Prämienanteil für den Risikoschutz. Zusätzlich erhalten Sie eine Verzinsung in Höhe von 5% bis 7% des eingezahlten Kapitals.
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Beiträge zuzüglich Zinsen zurückfordern
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Wurde Ihre Lebensversicherung in den Jahren 1995 bis einschließlich 2007 abgeschlossen und ist die darin enthaltene Widerspruchsbelehrung fehlerhaft, kann dem Vertragsabschluss auch heute noch widersprochen werden – unabhängig von einer Kündigung. Selbst bereits gekündigte Versicherungsverträge, auf die Ihnen bereits der Rückkaufswert ausgezahlt wurde, können auch nachträglich noch widerrufen werden. Der Vorteil für Sie: Sie erhalten daraufhin noch die Differenz zwischen dem Rückkaufswert und den eingezahlten Beiträgen zuzüglich Verzinsung zurück.
Prüfung und Mehrwert für Sie
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Wir prüfen unverbindlich Ihre Möglichkeiten. Senden Sie uns Ihren Antrag und Ihre Versicherungspolice mit Widerrufsbelehrung und Sie erhalten innerhalb von 5 Tagen eine Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Wir setzen uns für Ihren finanziellen Erfolg ein.
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Rechtsschutzversichert?
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Gerne übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Wichtiger Hinweis
Wichtiger Hinweis:
Zur Prüfung Ihres individuellen Lebensversicherungs-Ausstiegs sind folgende Unterlagen erforderlich: Antrag, Police, Verbraucherinformationen, Versicherungsbedingungen, aktuelle Wertmitteilung sowie ggf. Kündigungsbestätigung mit Rückkaufswert.
Sobald Sie uns Ihre Unterlagen eingeschickt haben, werden unsere erfahrenen Rechtsanwälte überprüfen, ob und wie Sie sich von Ihrer Lebensversicherung lösen können. In einer anschließenden Beratung werden wir Ihnen dann Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen.