Widerruf & Rücktritt

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Bun­des­ge­richts­hof und der Euro­päi­sche Gerichts­hof ermög­li­chen Wider­ruf

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Zurückerhalten aller eingezahlten Beiträge

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Der Bun­des­ge­richts­hof und der Euro­päi­sche Gerichts­hof ermög­li­chen durch ihre Recht­spre­chung auch heu­te noch den Wider­spruch bzw. den Rück­tritt. Die Erklä­rung des Widerspruchs/Rücktritts ermög­licht es Ihnen, alle Ihre ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge zurück­zu­er­hal­ten. Anzu­rech­nen ist ledig­lich der Prä­mi­en­an­teil für den Risi­ko­schutz. Zusätz­lich erhal­ten Sie eine Ver­zin­sung in Höhe von 5% bis 7% des ein­ge­zahl­ten Kapi­tals.

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Beiträge zuzüglich Zinsen zurückfordern

Beiträge zuzüglich Zinsen zurückfordern

Wur­de Ihre Lebens­ver­si­che­rung in den Jah­ren 1995 bis ein­schließ­lich 2007 abge­schlos­sen und ist die dar­in ent­hal­te­ne Wider­spruchs­be­leh­rung feh­ler­haft, kann dem Ver­trags­ab­schluss auch heu­te noch wider­spro­chen wer­den – unab­hän­gig von einer Kün­di­gung. Selbst bereits gekün­dig­te Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge, auf die Ihnen bereits der Rück­kaufs­wert aus­ge­zahlt wur­de, kön­nen auch nach­träg­lich noch wider­ru­fen wer­den. Der Vor­teil für Sie: Sie erhal­ten dar­auf­hin noch die Dif­fe­renz zwi­schen dem Rück­kaufs­wert und den ein­ge­zahl­ten Bei­trä­gen zuzüg­lich Ver­zin­sung zurück.

Prüfung und Mehrwert für Sie

Prüfung und Mehrwert für Sie

Wir prü­fen unver­bind­lich Ihre Mög­lich­kei­ten. Sen­den Sie uns Ihren Antrag und Ihre Ver­si­che­rungs­po­li­ce mit Wider­rufs­be­leh­rung und Sie erhal­ten inner­halb von 5 Tagen eine Erst­ein­schät­zung Ihrer recht­li­chen Mög­lich­kei­ten. Wir set­zen uns für Ihren finan­zi­el­len Erfolg ein.

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Ich habe die Daten­schutz­er­klä­rung gele­sen und bin damit ein­ver­stan­den. Ich stim­me zu, dass mei­ne Anga­ben aus dem Kon­takt­for­mu­lar zur Beant­wor­tung mei­ner Anfra­ge erho­ben und ver­ar­bei­tet wer­den. Hin­weis: Sie kön­nen Ihre Ein­wil­li­gung jeder­zeit für die Zukunft per E‑Mail an datenschutz@dr-greger.de wider­ru­fen. Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zum Umgang mit Nut­zer­da­ten fin­den Sie in unse­rer Daten­schutz­er­klä­rung. *

Rechtsschutzversichert?

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Ger­ne über­neh­men wir für Sie die Deckungs­an­fra­ge bei Ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung.

Wichtiger Hinweis

Wichtiger Hinweis:

Zur Prü­fung Ihres indi­vi­du­el­len Lebens­ver­si­che­rungs-Aus­stiegs sind fol­gen­de Unter­la­gen erfor­der­lich: Antrag, Poli­ce, Ver­brau­cher­infor­ma­tio­nen, Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, aktu­el­le Wert­mit­tei­lung sowie ggf. Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung mit Rück­kaufs­wert.

Sobald Sie uns Ihre Unter­la­gen ein­ge­schickt haben, wer­den unse­re erfah­re­nen Rechts­an­wäl­te über­prü­fen, ob und wie Sie sich von Ihrer Lebens­ver­si­che­rung lösen kön­nen. In einer anschlie­ßen­den Bera­tung wer­den wir Ihnen dann Ihre recht­li­chen Mög­lich­kei­ten auf­zei­gen.

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