Kündigung

Höchstmöglicher Rückkaufswert

Höchstmöglicher Rückkaufswert

Ange­spar­tes Kapi­tal in liqui­de Mit­tel umwan­deln

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Unrentable Lebensversicherungsverträge jetzt kündigen

Unrentable Lebensversicherungsverträge jetzt kündigen

Um das bis­lang ange­sparte Kapi­tal noch vor Ablauf der Lebens­ver­si­che­rung in liqui­de Mit­tel umwan­deln zu kön­nen, besteht die Mög­lich­keit der Kün­di­gung des Ver­si­che­rungs­ver­trags. Der Kun­de erhält dann den soge­nann­ten „Rück­kaufs­wert“. Die­ser ist in der Regel wegen der hohen berech­ne­ten Kos­ten durch die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft gerin­ger als die ein­ge­zahl­ten Bei­träge. Jedoch kann die Kün­di­gung den­noch sinn­voll sein, wenn die Wert­ent­wick­lung Ihrer Ver­si­che­rung zukünf­tig noch schlech­ter als erwar­tet aus­fällt und gege­be­nen­falls bes­sere Inves­ti­ti­ons­mög­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung ste­hen.

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Vermeidung eines Totalverlustes

Vermeidung eines Totalverlustes

Außer­dem emp­fiehlt sich die Kün­di­gung bei eng­li­schen Lebens­ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten und bei sons­ti­gen sehr risi­ko­rei­chen Ver­si­che­rungs­po­li­cen (z.B. fonds­ge­bun­de­ne Lebens­ver­si­che­run­gen), da bei die­sen weder die juris­ti­sche noch die wirt­schaft­li­che Zukunft abseh­bar ist. Es droht hier druch­aus ein Total­ver­lust­ri­si­ko.

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Höchstmöglicher Rückkaufswert und schnellere Auszahlung

Höchstmöglicher Rückkaufswert und schnellere Auszahlung

Zudem wird der Rück­kaufs­wert häu­fig zu nied­rig berech­net. Wir set­zen für Sie den höchst­mög­li­chen Rück­kaufs­wert durch. In man­chen Fäl­len wird die Kün­di­gung der Lebens­ver­si­che­rung durch die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft sogar zu Unrecht nicht akzep­tiert bzw. die Aus­zah­lung des Gel­des ver­zö­gert.  Wir über­neh­men für Sie die rechts­si­che­re Kün­di­gung und Abwick­lung Ihrer Lebens­ver­si­che­rung und sor­gen für eine schnel­le­re Aus­zah­lung des Ihnen zuste­hen­den Betra­ges.

Prüfung und Mehrwert für Sie

Prüfung und Mehrwert für Sie

Wir prü­fen unver­bind­lich Ihre Mög­lich­kei­ten. Sen­den Sie uns Ihren Antrag und Ihre Ver­si­che­rungs­po­li­ce mit Wider­rufs­be­leh­rung und Sie erhal­ten inner­halb von 5 Tagen eine Erst­ein­schät­zung Ihrer recht­li­chen Mög­lich­kei­ten. Wir set­zen uns für Ihren finan­zi­el­len Erfolg ein.

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Ich habe die Daten­schutz­er­klä­rung gele­sen und bin damit ein­ver­stan­den. Ich stim­me zu, dass mei­ne Anga­ben aus dem Kon­takt­for­mu­lar zur Beant­wor­tung mei­ner Anfra­ge erho­ben und ver­ar­bei­tet wer­den. Hin­weis: Sie kön­nen Ihre Ein­wil­li­gung jeder­zeit für die Zukunft per E‑Mail an datenschutz@dr-greger.de wider­ru­fen. Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zum Umgang mit Nut­zer­da­ten fin­den Sie in unse­rer Daten­schutz­er­klä­rung. *

Rechtsschutzversichert?

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Ger­ne über­neh­men wir für Sie die Deckungs­an­fra­ge bei Ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung.

Wichtiger Hinweis

Wichtiger Hinweis:

Zur Prü­fung Ihres indi­vi­du­el­len Lebens­ver­si­che­rungs-Aus­stiegs sind fol­gen­de Unter­la­gen erfor­der­lich: Antrag, Poli­ce, Ver­brau­cher­infor­ma­tio­nen, Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, aktu­el­le Wert­mit­tei­lung sowie ggf. Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung mit Rück­kaufs­wert.

 

Sobald Sie uns Ihre Unter­la­gen ein­ge­schickt haben, wer­den unse­re erfah­re­nen Rechts­an­wäl­te über­prü­fen, ob und wie Sie sich von Ihrer Lebens­ver­si­che­rung lösen kön­nen. In einer anschlie­ßen­den Bera­tung wer­den wir Ihnen dann Ihre recht­li­chen Mög­lich­kei­ten auf­zei­gen.

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